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Fördermöglichkeiten für Energieeinsparungen

Durch eine Gesetzänderung des Energieeffiziezgesetzes gibt es eine zusätzliche Möglichkeit eine Förderung beim Energieförderservice zu beantragen.

Folgende Maßnahmen sind förderbar:

NEUBAU
Wärmepumpe (Erdwärme/Grundwasser), Photovoltaik, Umwälzpumpe, Solaranlage, Fernwärmeanschluss, LED;

SANIERUNG
Wärmepumpe (Erdwärme/Grundwasser), Photovoltaik, Gaskessel/tausch, Umwälzpumpe, Gaskombitherme, Biomasse, Solaranlage, Ölkessel/tausch, Fernwärmeanschluss, LED, Boilertausch;

Um einen Anspruch auf diese Förderung zu erhalten wird als Nachweis der durchgeführten Maßnahme die Rechnung benötigt.
Maßnhamen die bereits vom Bund gefördert wurden sind von der Förderung ausgeschlossen.
Landesförderungen die nicht direkt die Maßnahme betreffen wie zb. Wohnbauförderung, Heimwerkerbonus etc. sind generell trotzdem förderbar.

Die Fördereinreichung bis 01.01.2014 rückwirkend ist nur mehr bis 31.12.2015 möglich! Ab Jänner kann man bereits Förderungen für 2016 einreichen. Fördermöglichkeiten laufend bis 2020 im jeweiligen Kalenderjahr.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an einen Mitarbeiter vom Energieförderservice unter 07744/2040204 oder besuchen Sie folgende Homepage: www.energie-foerder-service.at