Die Bewertung der Grundstücke obliegt dem Finanzamt Kitzbühel-Lienz. Die zuständige Gemeinde erhält davon eine Abschrift und hebt aufgrund des Ergebnisses der Bewertung die Grundsteuer ein.
Ein Antrag auf zeitliche Grundsteuerbefreiuung kann an die Gemeinde Kirchdorf gestellt werden, beizulegen ist der Bewertungsbogen des Finanzamtes.
Voraussetzung dafür ist :
Hauptwohnsitz
max. 150 m2 Wohnnutzfläche ( Wohnbauförderungsrichtlinie )
Dauer der zeitlichen Befreiuung:
20 Jahre bei Einfamilienhäuser
15 Jahre bei Gewerblichen Objekten