Die Müllabfuhr gliedert sich in zwei Gebühren :
a) Müllgrundgebühr
b) Restmüllkosten
Die Müllgrundgebühr wird jährlich ( April ) vorgeschrieben und richtet sich nach der im Meldeamt registrierten Personen. Weitere Berechnungskriterien sind ( Ferienwohnungen Kategorie 1,2,3), Nächtigungen, Restaurantsitzplätze, und bei Firmen die Anzahl der Arbeitsplätze.
Die Restmüllkosten werden nach den tatsächlich gewogenen Mengen ( Kilogramm) verrechnet.