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Tirol Zuschuss 2024

Der Tirol-Zuschuss, der von 1. März bis 30. September 2024 beantragt werden kann, setzt sich aus dem Wohn- und Heizkostenzuschuss 2024 zusammen.
Voraussetzung für den Tirol-Zuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. Durch diese weitere Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen gezielt bei den Wohn-, Heiz- und Energiekosten unterstützt.

Wichtiger Hinweis: 

Wenn Ihnen der Heizkosten- oder Energiekostenzuschuss 2024 ausgezahlt wurde, bekommen Sie im März 2024 einen Folgeantrag vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt.
Bei gleichbleibender Einkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich.  
Bei einer Veränderung der Einkommenssituation (Einkommensart, Einkommenshöhe) bzw. der Haushaltszusammensetzung (Zu- bzw. Wegzug, Geburt, …), ist der entsprechende Vermerk anzuführen sowie die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln.

Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage und Bezieher:innen einer Mindestsicherungsleistung, denen der Wohnkostenzuschuss 2023 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.


Anträge:

Antragsformular Tirol Zuschuss 2024

Folgeantrag 2024


Richtlinien:

Richtlinien Wohnkostenzuschuss 2024

Richtlinien Heizkostenzuschuss 2024

Zuständig