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Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe ist ein monatlicher Zuschuss des Landes zum Wohnungsaufwand wohnbaugeförderter Wohnungen. Dadurch wird die Belastung aus der Miete bzw. der Annuitätenleistung des Bankkredites verringert.

Gefördert werden in verdichteter Bauweise errichtete und mit einem Wohnbauförderungskredit geförderte Objekte (z.B. Miet(kauf)wohnungen, Eigentumswohnungen, Reihenhäuser, Doppelhäuser).

Es handelt sich hierbei um einen monatlichen Zuschuss in der Höhe der Differenz aus anrechenbarem und zumutbarem Wohnungsaufwand (richtet sich z. B. nach Familiengröße, Einkommen, Art der Finanzierung und Zinsniveau). 

Beihilfen unter 7,- werden nicht gewährt. 

Einreichstellen:

  • Bei der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft
    Ausnahme: Beihilfen für objektgeförderte Wohnungen
  • In den Bezirken Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land und Beihilfenansuchen für objektgeförderte Wohnungen:
    Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung

Formulare:

A9 Ansuchen Wohnbeihilfe

F8 Mietenbestätigung