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Solar- und Photovoltaikanlagenförderung

SonneACHTUNG NEUE FÖRDERRICHTLINIEN bei der Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen.

Ab sofort werden ausschließlich Anlagen gefördert, die in die Wand- oder Dachflächen integriert bzw. mit einem max. Parallelabstand zur Wand- oder Dachhaut von 30 cm aufweisen. Der Zuschussbetrag beträgt 25 % der Landesförderung bzw. den Höchstbetrag von €  600,-- pro Anlage. Das Ansuchen / Formular können sie sich hier herunterladen.

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Unter dem Motto "Nerven sparen - Bahn fahren" haben Sie hier die Möglichkeit sich die passende Bus-, Bahnverbindung suchen zu lassen.
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